WAHLARZT
Als Wahlärzte haben wir keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern.
Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.
Als Wahlärzte dürfen wir wie Kassenärzte alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen unserer Fachrichtung erbringen.
Auch das Ausstellen von Überweisungen, Rezepten und Krankenstandsbescheinigungen ist uneingeschränkt möglich.
ZEIT
Kaum Wartezeiten - Mehr Zeit für Ihre Anliegen
Rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten
INDIVIDUELL
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung
Keine Fließbandmedizin
PRÄZISE
Ausführliche Diagnostik, exakte Befunderhebung
Umfassende internistische Abklärung
PERSÖNLICH
Vollständige Beantwortung all Ihrer Fragen
Entspannte Atmosphäre
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Honorarnote ist direkt im Anschluss entweder bar oder mit Bankomat/Kreditkarte zu bezahlen.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, kleine Kassen, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.