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WAHLARZT

Als Wahlärzte haben wir keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern.

 

Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.

Als Wahlärzte dürfen wir wie Kassenärzte alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen unserer Fachrichtung erbringen.

Auch das Ausstellen von Überweisungen, Rezepten und Krankenstandsbescheinigungen ist uneingeschränkt möglich.

ZEIT

Kaum Wartezeiten - Mehr Zeit für Ihre Anliegen

Rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten

INDIVIDUELL

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung

Keine Fließbandmedizin

PRÄZISE

Ausführliche Diagnostik, exakte Befunderhebung

Umfassende internistische  Abklärung

PERSÖNLICH

Vollständige Beantwortung all Ihrer Fragen

Entspannte Atmosphäre

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

Zahlungsmodalitäten

Die Honorarnote ist direkt im Anschluss entweder bar oder mit Bankomat/Kreditkarte zu bezahlen.

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, kleine Kassen, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.

 

Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.


Reception
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